Reiserücktrittskostenversicherung:
Sie können bei uns eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen:
Die Prämie beträgt 5% des zu zahlenden Mietpreises zuzüglich € 5,00
Verwaltungskostenpauschale und zuzüglich 21 % MwSt,auf diesen Gesamtpreis.
Versicherungsschutz besteht für die versicherten Personen (VN) und für alle
seine Mitreisenen (MR) für den bei uns uns gebuchten Ferienhausaufenthalt.
Nähere Angaben über Art und Umfang unserer Leistung finden Sie am Schluss dieser Ausführungen.
Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhalten Sie umgehend die Zahlung.
Hierfür sind uns die entsprechenden offiziellen Nachweise in geeigneter
Form unverzüglich vorzulegen. Huijsmansverhuur behält sich das Recht vor,
die Nachweise auf deren Richtigkeit / Vollständigkeit zu prüfen.
In den nachfolgenden Fällen haben Sie Versicherungsschutz:
1) Im Falle des Todes, der plötzlichen Erkrankung oder eines ernsthaften
Unfalls des VN, oder eines seiner MR.
2) Vorzeitige Beendigung des Aufenthalts
a) Aufgrund des Todes eines Verwandten ersten Grades des VN, oder eines seiner MR.
b) Wegen der Unbewohnbarkeit des Ferienhauses durch Feuer, Wasser
oder einen sehr schweren Sturmschaden.
c) Wegen eines besonderen Aufrufes zum Militärdienst, abgesehen von der allgemeinen Mobilisierung.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung Ihres Aufenthalts aus anderen als den unter Ziff. 1) und 2)
genannten Gründen wird ein Prozentsatz
des Mietpreises im Verhältnis zur Anzahl der bereits abgelaufenen Aufenthaltstage erstattet.
Ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung besteht nicht, wenn das Schadensereignis durch
oder in Folge eines der unter Ziffern 3) bis 6)
aufgeführten Gründe eingetreten ist.
3) Bürgerkrieg, einer Naturkatastrophe, einer Pandemie, einer Lockdown oder damit im Zusammenhang steht.
4) Entführungen, Streiks, Aufständen oder terroristischen Handlungen.
5) Kernreaktoren-Unfälle, unabhängig durch wen oder was sie eingetreten, ausgelöst,
verursacht oder worauf sie zurückzuführen sind.
Dies gilt nicht im Falle der medizinischen Behandlung des VN oder eines seiner MR
durch Eintritt dieses Schadensereignis.
6) Der VN oder eine seiner MR meldet den Eintritt eines Schadens nicht unverzüglich an Huijsmans Verhuur
und macht über Art, Verlauf und Umfang des eingetreten
Schadens unvollständige oder unrichtige Angaben.
Für den Fall, dass Sie Ihren Aufenthalt stornieren müssen und oder der Grund nicht durch die
Reiserücktritts-kosten Versicherung abgedeckt ist sind Sie verpflichtet,
der Firma Huijsmans Verhuur eine pauschale Entschädigung zu zahlen.
Diese beträgt bei Stornierung bis zu:
15 % des Mietbetrags, wen die Annullierung langer als drei Monate vor dem Mietbeginn stattfindet.
50 % des Mietbetrags, wen die Annullierung zwischen drei Monaten und einem Monat vor dem Mietbeginn stattfindet.
75 % des Mietbetrags, wen die Annullierung zwischen einem Monat und zwei Woche vor dem Mietbeginn stattfindet.
100 % des Mietbetrags, wen die Annullierung kurzer als zwei Woche vor dem Mietbeginn stattfindet
oder wenn die Mietfrist schon angefangen hat.
Im Falle einer Stornierung berechnet Huijsmans Verhuur der Prozentsatz der gezahlten Miete, und grundsätzlich eine
Verwaltungsgebühr von € 25,00. Stornierungen müssen immer schriftlich oder pro Email angezeigt werden / erfolgen.
Die bei der Handelskammer unter der Nummer 24372561 in Rotterdam hinterlegten Bedingungen gelten
für alle Reservierungen und Angebote sowie alle mit Huijsmans Rental geschlossenen Verträge .