Algemeine Konditionen
Algemeine Geschaftsbedingungen
1.Abschluß des Reservierungsbestätinug:
Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluß eines Reservierungbestätigung
unter Einbeziehung der resierverungs und Zahlungs-bedingungen.
Mit dieser Anmeldung bieten Sie der Vermietungsbüro Huijsmansverhuur den Abschluß
eines Reservierungbestätigung verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, pro e-mail oder mündlich vorge-nommen werden.
Der Reservierungbestätigung wird dann für beide Seiten verbindlich, auch wen auf das
Reservierungbestätigung keine Unterschrift ist.
Mündliche Nebenvereinbarungen gelten nicht.
2.Bezahlung:
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 40 % des Gesamtbetrages zu leisten.
Die restlichen 60 % sind spätestens 5 Wochen vor dem Mietbeginn zu begleichen.
3.Besondere Bedingungen und Hinweise:
Die Preise sind für das beschriebene Objekt berechnet.
4.Es darf nicht mit mehr Personen belegt werden als auf dem Prospekt angegeben
und auf dem Reservierungbestätigung bestätigt wurde.
Die angege-bene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinkinder ein,
wenn nicht anders mir dem Vermietungsbüro vereinbart
und auf dem Reservierungbestätigung bestätigt. Bei einer Überbelegung hat der
Verwalter das ausdrückliche Recht, überzählige Personen auszuweisen.
5.Dem Kunden steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt ein-schließlich Mobiliar
und Gebrauchsgegenständen zu benutzen.
Er verpflichtet sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie
Gemein-schaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.
6.Die von uns ausgehängte Haus- und Parkordnung ist zu befolgen.
7.Er ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder
das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schäden zu ersetzen.
Der Mieter hat die Beweispflicht des Nicht-verschuldens.
8.Unser Verwalter ist berechtigt, bei Schlüssel-übergabe eine angemessene Kaution zu kassieren.
Wir bitten um Verständnis, daß im Falle von Schäden oder Mängeln,
die der Mieter zu verantworten hat und die vom Vermieter oder dessen
Verwalter festgestellt werden, der Mieter im vollem Umfang haftet.
Er verpflichtet sich bereits jetzt, solche Schäden in angemessener Form zu bezahlen.
9.Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des
Mietobjektes nach Abzug der Nebenkosten zurückerstattet.
Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadensersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.
10.Der Vermieter oder Verwalter haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum des Mieters.
11.Bei Sonderangeboten (siehe Mietpreistabelle) sind die Nebenkosten
für die volle Dauer des Aufenthaltes zu bezahlen.
12.Nebenkosten für Strom und Gas sind beim Verwalter direkt vor Ort zu bezahlen.
13.Die Grundreinigung erfolgt durch den Mieter, unabhängig davon
ob Kosten für die Endreinigung genannt werden.
14.Der Mieter muß Bett-, Tisch-, Küchen- und Toilettenwäsche selber mitbringen, oder Mieten.
Es ist verboten, die Betten ohne Bettwäsche zu benutzen.
15.Haustiere dürfen nur nach Rücksprache und schriftlicher Zustimmung
des Vermieters mitgebracht werden.
16.Rücktritt durch den Kunden:
Sie können jederzeit vor dem Mietbeginn vom Reservierungbestätigung zurücktreten.
Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse und
aus Beweissicherungsgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Der Mieter verpflichtet sich,eine Entschädigung wie folgt zu zahlen:
15% des Mietbetrags, wenn die Annullierung länger als drei
Monate vor dem Mietbeginn stattfindet.
50% des Mietbetrags, wenn die Annullierung zwischen drei
Monaten und einem Monat vor dem Mietbeginn statt-findet.
75% des Mietbetrags, wenn die Annulierung zwischen einem
Monat und zwei Woche vor dem Mietbeginn stattfindet
100% des Mietbetrags, wenn die Annullierung kürzer als zwei
Woche vor dem Mietbeginn stattfindet oder wenn die
Mietfrist schon angefangen hat.
17.Rücktritt und Kündigung durch die Firma Huijsmansverhuur:
Das Vermietungbüro kann vor dem Miet-beginn vom Reservierungbestätigung zurücktreten
oder nach Mietbeginn den Reservierungbestätigung kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Feriengast trotz Ab-mahnung nachhaltig
stört oder durch sein Verhalten andere
gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Ferienaufenthalt infolge bei
Vertragsabschluß nicht vorraussehbarer höherer Gewalt
( Krieg oder Naturkatastrophen), Pandemie oder Lockdown nicht zumutbar ist.
Kündigt die das Vermietungsbüro den Reservierungbestätigung nach ),
dann verfällt der Mietbetrag.
Tritt das Vermietungsbüro gemäß b) vor oder nach Reisebeginn vom Vertrag zurück,
so erhält der Mieter vom Mietpreis den Teil zurück,
der den ersparten Aufwendungen des Vermietungsbüros entspricht.
Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
18.Änderungen:
Kann der Reservierungbestätigung infolge eines Umstandes, der nach
Vertragsabschluß eingetreten ist und den das Vermietungsbüro nicht zu vertreten hat,
nicht eingehalten werden, so ist das Vermietungsbüro berechtigt,
dem Mieter ein anderes gleichwertiges Mietobjekt zur Verfügung zu stellen.
19.Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl.
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesonders verpflichtet,
Ihre Beanstandung unverzüglich unserem Verwalter zur Kenntniss zu geben.
Er ist von uns beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Kommen Sie durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach,
stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.
20.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.
Das gleiche gilt für die Ihnen vorliegenden Bestimmungen.
21.Gerichtsstand:
Sie können das Vermietungsbüro nur am Gerichtsstand in Rotterdam NL verklagen.
Für Klagen gegen Sie, ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn,
die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen,
die nach Abschluß des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewählten Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist der Sitz des Vermietungsbüros maßgebend.